Neue Zuschussförderung für E-Mobilität
Das neue KfW-Programm "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" an Wohngebäuden startet am 26. September 2023.
Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstgenutzten Wohnhäusern dürfen sich freuen: Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Ab diesem Zeitpunkt kann bei der KfW der Antrag für einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro gestellt werden, für die Kombination aus einer Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein eigenes Elektroauto oder die verbindliche Bestellung eines Elektroautos.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Mit dem Förderprogramm soll der Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur unterstützt werden.
- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
- Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
- Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
- Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
- Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Quelle: KfW
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